Bereits 1991 wurde in Deutschland flächendeckend die Verpackungsverordnung eingeführt. Diese ist verpflichtend für jeden gewerbliche Erstinverkehrbringer von verpackter Ware der auch als Importeur die rechtliche Verantwortung der Waren trägt. Dementsprechend müssen Hersteller oder Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackung erstmals in Verkehr bringen, an einem Rücknahmesystem gemäß Verpackungsverordnung (§ 6 Abs. 1 VerpackV) beteiligen. Zu den Verkaufsverpackungen zählen Glas (Weinflaschen), Papier/ Pappe (Kartonagen), Weißblech (Konservendosen, Deckel aus Blech), Aluminium (Schraubverschluss), Kunststoffe (synthetische Korken, Flaschenkapseln), Naturmaterialien (Kork, Holzkisten) und sonstige Verbundstoffe (BiB). Neptun Freight Services GmbH übernimmt hier für Sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Verwertung und Entsorgung der Verpackungen. Sprechen Sie uns an.